Welche Qualifikationsstufen gibt es in der Elektrotechnik ?

Arbeiten an elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln dürfen nicht von jedem ausgeführt werden. Jede elektrotechnische Tätigkeit erfordert besondere elektrotechnische Qualifikationen der ausführenden Person.

 

In unseren Lehrgängen taucht regelmäßig die Frage nach den einzelnen Qualifikationsstufen in der Elektrotechnik auf. Insbesondere geht es dann um die Abgrenzung sowie den damit verbundenen persönlichen und fachlichen Anforderungen. Dieser Beitrag beschreibt die Grundtypen sowie die in Deutschland etablierten Qualifikationsstufen. Die verschiedenen Stufen sind in den Vorschriftenwerken unterschiedlich ausführlich dargestellt bzw. behandelt.

 

Nachfolgend sind die drei Grundtypen der elektrotechnischen Qualifikationsstufen aufgeführt.

  • Laie (EL)
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
  • Elektrofachkraft (EFK)

Beschrieben sind die einzelnen Stufen in den Normen DIN VDE 0100-200, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3).

 

Gemäß DIN VDE 0105-100 ist ein Laie

 

"eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist."

 

Elektrotschnische Laien haben in der Regel eine Berufsausbildung in einem anderen, nicht elektrotechnischen Bereich abgeschlossen (z.B. Maler, Schlosser). Ein Laie darf keine elektrotechnischen Arbeiten selbstständig ausführen. Es gibt dennoch einige Tätigkeiten, die ein Laie ausführen darf. Dazu zählt das Auswechseln von Lampen, die Reinigung von Anlagen sowie das Ein- und Ausschalten von elektrischen Betriebsmitteln.

 

Tätigkeiten, die für einen elektrotechnischen Laien zu gefährlich oder komplex sind, werden von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt. In der DIN VDE 0105-100 ist die EuP wie folgt beschrieben.

 

"Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde."

 

Die EFK muss nicht ständig vor Ort sein.

 

Die EuP hat ein stark eingeschränkten Tätigkeitsfeld. Das beinhaltet unterwiesene Tätigkeiten unter gleichen, vorhersehbaren Randbedingungen.

Zu den Tätigkeiten gehören u.a.

  • das Betätigen von Schutzeinrichtungen wie z.B. Fehlerstromschutzschalter,
  • das Auswechseln von Schraubsicherungen,
  • das Neustarten von elektrischen Komponenten
  • das Betreten von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.

Von einer EuP wird unterweisungskonformes Verhalten verlangt. Welche Tätigkeiten letzendlich von der jeweiligen EuP ausgeführt werden dürfen, legt die verantwortliche Elektrofachkraft im Unternehmen fest. Die Unterweisung sollte immer schriftlich dokumentiert werden, siehe Musterformular.

Formular zur Ernennung einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)

Musterformular: Ernennung einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)

 

Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 gilt:

 

"Wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntniss der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

 

Basis für die Elektrofachkraft-Qualifikation ist die abgeschlossenen Ausbildung (Geselle, Facharbeiter, Techniker, Meister) oder ein Studienabschluß (Bachelor, Master, Ingenieur). Nach einem Studium oder einer Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik ist man nicht automatisch Elektrofachkraft. Erst im Anschluss erfolgt die Qualifizierung durch ständige Erweiterung der Kenntnisse.

 

In der Praxis erfolgt eine Spezialisierung für bestimmte Tätigkeiten. Zu diesen "Spezialkenntnissen" gehören bspw.:

  • Die Schaltberechtigung
  • Das Arbeiten unter Spannung (AuS)

Ob jemand Elektrofachkraft ist, bestimmt im Normalfall der Unternehmer / Arbeitgeber oder eine von ihm bestellte verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK).
Neue Mitarbeiter sollten nach dem Abschluss der dokumentierten Einarbeitungsphase schriftlich zur Elektrofachkraft für ihr konkretes Arbeitsgebiet bestellt werden.

 

Die "allwissende EFK" bzw. "universal EFK" für alle Arbeitsbereicht gibt es demnach nicht.